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§ 115
StGB (neu) Tätlicher Angriff auf einen
Vollstreckungsbeamten
Wer einen
Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur
Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen,
Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen
berufen ist, während der Ausübung seines
Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst
tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein
anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um
diese bei der Tat zu verwenden, oder die Tat mit
einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
begeht oder der Täter durch eine Gewalttätigkeit
den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder
einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. |
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